Warum Barrierefreiheit auch SEO, Usability und UX verbessert

1. Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO) & KI-Systemen

Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung haben viel gemeinsam: Beide basieren auf einer klaren, semantisch strukturierten und technisch sauberen Website. Maßnahmen, die die Zugänglichkeit verbessern, wirken sich direkt positiv auf das Ranking bei Google & Co. aus – und neuerdings auch auf die Verständlichkeit durch KI-Systeme wie ChatGPT oder Google Gemini.

  • Alt-Texte für Bilder machen Inhalte nicht nur für Screenreader, sondern auch für die Google-Bildsuche und KI-Modelle zugänglich.

  • Saubere Überschriftenstruktur (H1–H6) hilft Suchmaschinen und Sprachmodellen, Inhalte logisch zu gliedern und richtig einzuordnen.

  • ARIA-Attribute und semantisches HTML5 liefern zusätzlichen Kontext für maschinelle Auswertung.

  • Optimierte Ladezeiten und kontrastreiche Gestaltung verbessern nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern auch die Indexierbarkeit.

  • Sprechende URLs, strukturierte Daten und konsistenter Aufbau erhöhen die Chance, in KI-generierten Antworten korrekt genannt oder verlinkt zu werden.

Fazit:
Wer barrierefrei gestaltet, schafft nicht nur eine SEO-freundliche Website – sondern auch eine, die von Künstlicher Intelligenz besser verstanden, eingeordnet und zitiert wird.

Barrierfreiheit was ist -zu beachten: Bavigatio, Textausgabe, Kontraste, Skalierbarkeit, Alttexte/Titel

2. Höhere Benutzerfreundlichkeit (Usability)

Barrierefreiheit zwingt Entwickler:innen und Redakteur:innen dazu, über die Nutzerführung, Lesbarkeit und Bedienbarkeit einer Seite ganzheitlich nachzudenken. Das verbessert die Usability für alle Besucher – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen:

  • Gute Kontraste machen Inhalte bei allen Lichtverhältnissen lesbar (z. B. bei Sonnenlicht auf dem Smartphone).

  • Tastaturbedienbarkeit hilft nicht nur motorisch eingeschränkten Menschen, sondern auch Power-Usern.

  • Deutliche Schaltflächen und ausreichend große Klickbereiche verhindern Fehlbedienungen auf mobilen Geräten.

  • Klare Navigation mit logischer Struktur erleichtert die Orientierung und reduziert Absprungraten.

3. Verbesserte User Experience (UX)

Eine zugängliche Website fühlt sich durchdacht und angenehm an – weil sie inkludiert statt ausschließt. Die positive Nutzererfahrung entsteht dabei aus kleinen, aber entscheidenden Details:

  • Barrierearme Seiten laden schneller, sind klarer strukturiert und stressfreier zu bedienen.

  • Fehlermeldungen und Formulareingaben werden verständlich erklärt.

  • Visuelle Hilfen und sprechende Texte verbessern das Verständnis komplexer Inhalte.

Gute UX entsteht immer dann, wenn alle Nutzer:innen selbstbestimmt und ohne Barrieren ans Ziel kommen. Das schafft Vertrauen, stärkt die Kundenbindung und sorgt langfristig für mehr Conversion.

Fazit: Ein Vorteil für alle!

  • Was für Menschen mit Behinderungen funktioniert, funktioniert auch für alle anderen – besser.
  • Barrierefreiheit ist ein Gewinn für SEO- und User Experience
Verbesserte User Experience (UX)

Barrierefreiheit ist kein Extra – sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für moderne Websites. Wer barrierefrei entwickelt, macht seine Website automatisch sichtbarer, nutzerfreundlicher und inklusiver. Die Investition zahlt sich nicht nur für einzelne Nutzergruppen, sondern für alle Besucher:innen und das Unternehmen selbst aus.

Wann ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht?

Pflicht besteht für:

Websites öffentlicher Stellen
(z. B. Behörden, Schulen, Städte, Universitäten)

  • gesetzlich geregelt durch die BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102
  • muss regelmäßig aktualisiert werden und öffentlich zugänglich sein

Websites, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
fallen (ab 28. Juni 2025):

  • betrifft private Unternehmen, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden (B2C) online anbieten nur,
  • wenn sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung (weniger als 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Umsatz) fallen
  • dann ist ebenfalls eine Barrierefreiheitserklärung erforderlich, analog zur EU-Regelung

Sie sind über eine unserer Anzeigen, unsere Social-Media-Aktivitäten oder über die Google-Suche auf uns aufmerksam geworden und möchten wissen, ob Ihre Website unter die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt?

Dann sind Sie hier genau richtig.

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